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Vollkaskoversicherung - Informationen

Die Kaskoversicherung (Fahrzeugversicherung) ist im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben und dient vorwiegend dem wirtschaftlichen Schutz Ihres Fahrzeugs. Die Kaskoversicherung versichert somit Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die Schäden an den Fahrzeugen der Unfallgegner deckt. Über die Art und den Umfang der Kaskoversicherung können Sie relativ frei entscheiden.

Im Grunde unterscheidet man gegenwärtig zwischen der Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) und der Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung), jeweils mit verschiedenen Selbstbeteiligungs-Varianten.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung umfasst all jene Schäden, die im Rahmen der Teilkaskoversicherung mitversichert sind. Zusätzlich versichert die Vollkaskoversicherung Unfallschäden am Kraftfahrzeug und Schäden durch mutwillige oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Ein Unfallschaden ist dabei als plötzliches, unmittelbar von außen und mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis definiert.
In der Berechnung der Vollkaskoprämie findet ein Schadensfreiheitsrabatt Anrechnung. Die Vollkaskoversicherung wird mit einer Selbstbeteiligung von EURO 150,-/ 300,-/ 500,-/ 1.000,- und auch ohne Selbstbeteiligung angeboten.
Die Möglichkeiten in der Höhe der Selbstbeteiligungen können je nach Versicherungsgesellschaft variieren. Grundsätzlich lässt sich festhalten: Je höher eine Selbstbeteiligung im Schadenfall ist, desto günstiger fällt die zu zahlende Prämie aus. Zu bedenken ist dabei aber, dass im Schadenfall die Selbstbeteiligung auf jeden Fall von Ihnen selbst zu bezahlen ist.

Die Antragsannahme

Die KFZ Kaskoversicherung zahlt unabhängig davon, ob man selber den Schaden verursacht hat oder nicht. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit muss die Kaskoversicherung nicht für den Schaden aufkommen, also zum Beispiel bei Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer oder nicht verkehrssicherem Fahrzeug.

 

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